Das Abmahnrisiko um über 2,8 Millionen mal reduzieren

An alle kommerziellen Werbeversender

Trotz Double Opt In oder Zustimmung für Werbung ist bei Aussendungen IMMER ein Abmahnrisiko vorhanden!​

Wir stellen Ihnen eine Liste von über 2.8 Millionen Werbeverweigerern zur Verfügung, um diese Gefahr zu minimieren.

Jetzt Werbeverweigerer herausfiltern!

Auszug der Unternehmen die dem Robinsonabgleich vertrauen

Unsere Listengröße: Die tagesaktuellen Daten für Ihre Sicherheit kommen direkt aus unserer Robinsonliste

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E-Mail​

Ca. 1.010.000 Einträge

Post

Ca. 630.000 Einträge

Telefon​

Ca. 901.000 Einträge

Mobile​

Ca. 316.000 Einträge

Durch die DS-GVO drohen Ihnen Bußgelder in Millionenhöhe - vermeiden Sie unerlaubte Verbraucherbelästigungen.
AUCH MIT EINEM DOUBLE OPT-IN SIND SIE NICHT SICHER

Ab sofort über 2.8 Millionen potenziell klagende Verbraucher einfach ausfiltern

Vor jeder werblichen Ansprache eines Verbrauchers können Sie den jeweiligen Datensatz ganz einfach und komfortabel gegen unsere Sperrliste abgleichen. Personen, die keine Werbung erhalten möchten und damit potenzielle Beschwerer sind, können Sie einfach von der Werbeaktion ausschließen. So bekommen nur die Personen Ihre Werbung, die nicht bereits vorher bekundet haben, dass Sie nichts erhalten möchten.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Nutzen Sie noch heute Deutschlands größte Werbesperrliste

Ihre Vorteile

Qualitätssiegel

Das Qualitätssiegel von „robinsonabgleich.de“ darf nur von Unternehmen verwendet werden, die einen aktuell gültigen Abgleich dafür gebucht haben. In allen anderen Fällen ist die Nutzung ausdrücklich untersagt, jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

Warum können Verbraucher trotz Double Opt In gegen mich klagen?

So vermeiden Sie unerlaubte Verbraucherbelästigungen

Die Gesetze stellen klar: Eine werbliche Kontaktierung von Verbrauchern bedarf schon seit geraumer Zeit der Zustimmung des betroffenen Empfängers (sogenanntes Opt-in).

Sowohl per Telefon und Fax, als auch beim Versand von Werbemailings erweist sich dies beim Einsatz von Fremdadressen als besonders kritisch. Aber auch eigene Datenbestände unterliegen dem Verfallsdatum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten haben sich die auf Empfehlung der EU in mehreren Mitgliedsstaaten gesetzlich verankerte „Robinsonlisten“ zum Schutz der Verbraucher gegen unerbetene Werbung bestens bewährt. 

Vermeiden Sie unerlaubte Verbraucherbelästigungen und nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Werbekontakte gegen relativ geringe Gebühren an den Daten der gemeinnützigen Deutschen Robinsonliste abzugleichen, um Gesetzesverstöße, Abmahnungen und teure Bußgelder weitestgehend zu vermeiden.

Preisübersicht​

Was sind schon 360 Euro Jahresgebühr im Vergleich zu einer einzelnen Abmanung von 500 Euro - 800 Euro Anwaltsgebühren?

Starter

360 12 Monate
  • Onlineabgleich
  • 1.000.000 Daten abgleichen
  • Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf

Großvolumen

720 12 Monate
  • Onlineabgleich
  • 10.000.000 Daten abgleichen
  • Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf

Unlimited

1.200 12 Monate
  • Abgleich - all
  • Datenabgleich unbegrenzt
  • 10.000.000 Daten abgleichen

Wir beraten Sie gerne!

Kontakt: 

Tel.: +49 234 545088-40
E-Mail: info@robinsonabgleich.de

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